Disclaimer

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen keine medizinische, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung dar. Euthanasie und assistierter Suizid sind komplexe und sensible Themen, die rechtliche, ethische und persönliche Aspekte umfassen. Es ist wichtig, professionelle Beratung von qualifizierten Fachleuten in Anspruch zu nehmen, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind auf dem Stand von Juni 2024. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.

Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, über Euthanasie oder assistierten Suizid nachdenkt, suchen Sie bitte umgehend Hilfe. Auf unserer Website finden Sie unter Hilfe einige Ressourcen dafür.

Denken Sie daran, dass es immer Menschen und Organisationen gibt, die Ihnen helfen können. Zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen.

Informationen

Was ist Euthanasie?

Sterbehilfe (Euthanasie) umfasst verschiedene Handlungen, die das Ende des Lebens einer Person beschleunigen. Dies kann das aktive Töten, die Begleitung beim Sterben oder das Zulassen des Sterbens durch den Verzicht auf lebenserhaltende Therapien bei schwerkranken oder sterbenden Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Wunsches sein.

Welche Formen der Euthanasie gibt es?

In der Diskussion werden häufig vier Formen von Sterbehilfe im Sinne einer „Hilfe zum Sterben“ unterschieden: Passive Sterbehilfe - Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (unter Beibehaltung von Grundpflege und schmerzlindernder Behandlung). Indirekte Sterbehilfe - Schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme eines (nicht intendierten) Lebensverkürzungsrisikos. Beihilfe zum Suizid - Hilfeleistung zur Selbsttötung, zum Beispiel durch Beschaffung und Bereitstellung des tödlichen Medikaments. Aktive Sterbehilfe - Absichtliche und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts.

Was ist palliativ Medizin?

Palliativmedizin befasst sich mit den medizinischen Komponenten der Betreuung schwerkranker Patienten, die aufgrund der Inkurabilität ihrer Erkrankung und deren Progression eine stark begrenzte Lebenserwartung aufweisen.

Was ist ÖPG?

Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche Vereinigung, die sich aus allen Berufsgruppen zusammensetzt, die sich mit der Versorgung schwerkranker Patienten mit fortgeschrittenem Leiden beschäftigen. Die OPG fördert Initiativen in den Bereichen Forschung, Weiterbildung und praktischer Anwendung der Palliativpflege, um die verschiedenen Disziplinen zu stärken und ihre interprofessionelle Zusammenarbeit zu verbessern.

Wer darf Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

Eine Sterbeverfügung kann nur von einer Person errichtet werden, die entweder an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, chronischen Krankheit leidet, deren Folgen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, wobei in beiden Fällen die Krankheit einen für die betroffene Person nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringt. Die Errichtung der Sterbeverfügung kann nur höchstpersönlich erfolgen, d.h. ausschließlich durch die sterbewillige Person selbst. Die sterbewillige Person muss dazu ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder österreichische Staatsangehörige sein, volljährig und entscheidungsfähig sein.

Wie darf Sterbehilfe geleistet werden?

Um einen dauerhaften, freien und selbstbestimmten Willensentschluss sicherzustellen, sieht das Gesetz einen klaren Prozess vor, der einerseits notwendige Schutzmechanismen und andererseits keine ungerechtfertigten Erschwernisse beinhaltet. Im Mittelpunkt steht dabei die ärztliche Aufklärung. Denn nur mit einer entsprechenden Aufklärung über die Konsequenzen und Alternativen kann ein freier und selbstbestimmter Willensentschluss gefasst werden. Das wird durch den gesetzlichen Prozess abgesichert: Aufklärung durch zwei Ärzte Davon kann einer zB.: der Hausarzt oder behandelnder Arzt sein sowie ein weiterer Arzt, der eine palliative Qualifikation haben muss. Bestätigung der Krankheit und Entscheidungsfähigkeit: Ein Arzt bestätigt das Vorliegen der Krankheit, beide bestätigen unabhängig voneinander die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person. Sicherheitsnetz: Wenn ein Arzt an der Entscheidungsfähigkeit zweifelt, wird die Entscheidungsfähigkeit durch Psychiater oder Psychologen nochmals beurteilt. Dauerhafter Entschluss: Um die Dauerhaftigkeit des Entschlusses sicher zu stellen, muss eine Frist von 12 Wochen eingehalten werden, bevor eine Sterbeverfügung errichtet werden kann. Dieser Zeitraum wird in der Suizidforschung als notwendig gesehen, um Krisenphasen zu überwinden. Kurze Frist bei terminaler Phase: Für Personen in der terminalen Phase, die also nur mehr eine sehr geringe Zeit (z.B. wenige Wochen) zu leben haben, gilt eine stark verkürzte Frist von zwei Wochen. Somit steht auch diesen die Möglichkeit zum assistierten Suizid offen. Errichtung der Sterbeverfügung: Nach Ablauf der Frist kann die Sterbeverfügung beim Notar oder Patientenanwalt errichtet werden. Diese haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit höchstpersönlichen Angelegenheiten, sind an besonders strenge Verhaltensvorschriften gebunden und genießen ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Die Sterbeverfügung wird in einem eigens geschaffenen Register eingetragen.

Meinungen

Hilfsangebote für Betroffene

Quellen

Wissenschaftliche Quellen Medien
Ärzteblatt Podcast: Justitias Wille - Leben in der Waagschale
Palliativ Film: Alles ist gut gegangen (Originaltitel: Tout s'est bien passé), Frankreich, 2021
Gesundheit GV AT Film: Ist das nicht mein Leben? (Originaltitel: Whose Life Is It Anyway?), USA, 1981
BMJ GV AT Film: Silent Heart (Originaltitel: Stille hjerte), Dänemark, 2014
ris Film: Das Meer in mir (Originaltitel: Mar adentro), Spanien, Frankreich, Italien, 2004
Bundesverfassungsgericht Dokumentarfilm: 37° Sterbehilfe: Die beste Entscheidung meines Lebens, ZDF, 2023
SRF Dokumentarfilm: Mein Tod. Meine Entscheidung? Unser Leben, rbb Fernsehen, 2023
The Guardian
Letzte Hilfe
Open-Access-Zeitschrift für Forschung in der Palliativmedizin
‘Wer sterben will, muss sterben dürfen‘, Dr. Med. Michael de Ridder, DVA Dt.Verlags-Anstalt, 2021, ISBN 9783421048776
‘Wenn Sie kein Feigling sind, Herr Pfarrer: Werner Kriese hilft sterben’, Suzann-Viola Renninger, Limmat Verlag, Zürich, 2021, ISBN 9783039260171
‘Gewissensfrage Sterbehilfe: Die Kontroverse um den selbstbestimmten Tod’, Ursel Fuchs, Verlag: Kreuz-Verlag, 2009, ISBN 10: 3783131944, ISBN 13: 9783783131949

Über uns

Unser Ziel

Unsere Website dient ausschließlich als Informationsquelle über die rechtlichen und ethischen Aspekte der Sterbehilfe in Österreich. Unser Ziel ist es, verlässliche Informationen bereitzustellen, damit Sie sich über dieses wichtige Thema informieren und Ihre eigene Meinung bilden können.

Wer sind wir?

Wir, Anna Adamenko, Hannah Doci, Lucia Bindreiter und Tobias Mayr, sind 4 Studierende der FH Oberösterreich Campus Hagenberg und haben diese Website im Zuge einer Lehrveranstaltung (Agiles IT-Projektmanagement) ins Leben gerufen.
Wir verstehen die Sensibilität und Komplexität von Fragen rund um das Ende des Lebens und die Entscheidungen, die damit verbunden sind. Ob Sie nach rechtlichen Richtlinien oder ethischen Überlegungen suchen, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere Website bietet Erklärungen zu den verschiedenen Formen der Sterbehilfe, den Prozessen der Patientenverfügung und Vorausverfügung, sowie Einblicke in die Diskussionen und Entwicklungen bezüglich der Sterbehilfe in Österreich. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.